Legionellenprüfung: wie oft ist sie Pflicht?

Öffentlich genutzte Großanlagen mit Duschen, darunter Hotels, Kliniken und Pflegeheime, sind in der Regel jährlich zur Legionellenprüfung verpflichtet. Nur bei rein gewerblicher Vermietung von Wohnraum gilt ein Intervall von drei Jahren. Maßgeblich ist § 31 TrinkwV, und das zuständige Gesundheitsamt kann kürzere Intervalle anordnen.

Auf einen Blick

  • Maßnahmenwert: 100 KBE/100 ml (technischer Maßnahmenwert, Anlage 3 Teil II TrinkwV)
  • Prüfintervall: jährlich bei öffentlicher Abgabe, alle 3 Jahre bei gewerblicher Vermietung von Wohnraum (§ 31 TrinkwV)
  • Rechtsgrundlage: Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV 2023
  • Probenahme: nur durch zugelassene, für Legionella akkreditierte Untersuchungsstelle (§ 39 TrinkwV)
  • Aufbewahrung: Untersuchungsergebnisse mindestens 10 Jahre (§ 44 TrinkwV)
Trinkwasserproben in einem akkreditierten Labor zur Legionellenuntersuchung
Legionellen werden in einer nach § 39 TrinkwV zugelassenen Untersuchungsstelle nachgewiesen.

Wer ist überhaupt untersuchungspflichtig?

Die Pflicht greift, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle), Entnahmestellen mit Vernebelung wie Duschen, und Trinkwasser, das gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Auf Hotels, Kliniken und Pflegeheime trifft in aller Regel alles drei zu.

Welche Intervalle gelten für die Legionellenprüfung?

EinrichtungRegelintervallHinweis
Hotel, Beherbergungjährlichöffentliche Abgabe
Krankenhaus, Klinikjährlicherhöhtes Infektionsrisiko
Pflege- und Senioreneinrichtungjährlichöffentliche Abgabe
Vermietung von Wohnraumalle 3 Jahrerein gewerbliche Abgabe
Nach 3 Jahren ohne BeanstandungVerlängerung möglichauf Antrag beim Gesundheitsamt
Nach Maßnahmenwert-Überschreitungnach AnordnungGesundheitsamt legt fest

Die Intervalle sind Regelfälle. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Beanstandung kann das Gesundheitsamt das jährliche Intervall auf bis zu drei Jahre verlängern. Nach einer Überschreitung, einer Sanierung oder einer längeren Betriebsunterbrechung ordnet es dagegen zusätzliche Nachuntersuchungen an.

Was passiert bei Überschreitung des Maßnahmenwerts?

Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE/100 ml. Wird er überschritten, müssen Sie das unverzüglich beim Gesundheitsamt anzeigen, eine Gefährdungsanalyse durch einen Fachkundigen veranlassen und Maßnahmen umsetzen. Ab 10.000 KBE/100 ml gilt Gefahr im Verzug: dann sind sofortige Maßnahmen bis hin zum Duschverbot möglich.

Wie ein Befund einzuordnen ist, hängt von der gemessenen Konzentration ab. Die folgende Einstufung fasst zusammen, welcher Handlungsbedarf ab welchem Wert entsteht:

Einstufung nach Umweltbundesamt (UBA), Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen, und Trinkwasserverordnung (§ 31 TrinkwV). Eigene Darstellung.

Was die Prüfung nicht ersetzt

Eine Beprobung ist eine Momentaufnahme an wenigen Entnahmestellen. Sie sagt nichts darüber aus, ob in der Zwischenzeit regelmäßig Wasser ausgetauscht wurde. Genau das verlangt die Regelmäßigkeit der Spülung, und genau das müssen Sie bei einer Prüfung belegen können.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Legionellenprüfung?

Die Kosten richten sich vor allem nach der Zahl der Probenahmestellen. Als Orientierung liegen die reinen Laborkosten je Probe im niedrigen zweistelligen Eurobereich, hinzu kommt der Aufwand für die Probenahme vor Ort. Ein pauschaler Festpreis lässt sich daher nicht angeben.

Ist die Legionellenprüfung auf die Mieter umlagefähig?

Die Kosten der wiederkehrenden Legionellenuntersuchung gelten als umlagefähige Betriebskosten und können über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden. Einmalige Kosten für eine Gefährdungsanalyse oder eine Sanierung nach einem Befund sind dagegen nicht umlagefähig.

Wie lange müssen die Untersuchungsergebnisse aufbewahrt werden?

Der Betreiber muss das Original der Niederschrift über das Untersuchungsergebnis nach § 44 TrinkwV mindestens zehn Jahre aufbewahren. Das Gesundheitsamt kann die Ergebnisse innerhalb dieser Frist anfordern.

Wer darf die Probenahme durchführen?

Probenahme und Untersuchung dürfen nur durch eine nach § 39 TrinkwV zugelassene, für den Parameter Legionella akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgen. Eigene Proben des Betreibers sind nicht verwertbar. Zwischen den Untersuchungen weist eine dokumentierte Hygienespülung den regelmäßigen Wasseraustausch nach.

Was passiert, wenn die Legionellenprüfung nicht durchgeführt wird?

Wird die vorgeschriebene Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die das Gesundheitsamt mit einem Bußgeld ahnden kann. Unabhängig davon bleibt der Betreiber für die hygienische Qualität des Trinkwassers verantwortlich, denn unbemerkte Legionellen können ernste Atemwegserkrankungen auslösen.

Gilt die Prüfpflicht auch für Ein- und Mehrfamilienhäuser?

Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht untersuchungspflichtig, da kein Trinkwasser an Dritte abgegeben wird. Vermietete Mehrfamilienhäuser mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung und Duschen unterliegen dagegen der Prüfpflicht. Warum gerade erwärmte Großanlagen im Fokus stehen, zeigt der Überblick dazu, wie Legionellen im Trinkwasser wachsen.