Pseudomonas im Trinkwasser: Risiko in Kliniken

Pseudomonas aeruginosa ist eines der bekanntesten krankmachenden Bakterien im Trinkwasser, ein Feuchtkeim, der sich in Biofilmen an endständigen Armaturen ansiedelt, also in Perlatoren, Duschschläuchen und Duschköpfen. Für immunsupprimierte Patienten ist er hochrelevant, und die Legionellenprüfung erfasst ihn nicht.

Auf einen Blick

  • Grenzwert: nicht nachweisbar, 0 KBE/100 ml (Empfehlung der Trinkwasserkommission am UBA)
  • Rechtsstatus: kein Pflichtparameter der TrinkwV, Untersuchung nur anlassbezogen
  • Abgrenzung: nicht Teil der Legionellen-Routineuntersuchung (Legionella: Anlage 3 Teil II TrinkwV)
  • Nachweis: kulturell nach DIN EN ISO 16266, aus 100-ml-Probe
  • Klinische Relevanz: vor allem immunsupprimierte Patienten, häufiger Erreger nosokomialer Infektionen
Wasser strömt aus einem Duschkopf, dem typischen Sitz von Pseudomonas aeruginosa
Pseudomonas aeruginosa siedelt sich bevorzugt in Duschköpfen, Schläuchen und Perlatoren an, also den letzten Zentimetern vor dem Austritt.

Wo der Keim sitzt

Anders als Legionellen, die vor allem in der Verteilung und im Warmwasserspeicher entstehen, besiedelt Pseudomonas bevorzugt die letzten Zentimeter vor dem Austritt. Perlatoren, Strahlregler, Duschschläuche und Duschköpfe bieten ihm Feuchtigkeit, Restwasser und Oberfläche.

Pseudomonas und Legionellen im Vergleich

Legionella spp.Pseudomonas aeruginosa
HauptortWarmwasserspeicher, VerteilungEndständige Armaturen, Perlatoren
Temperaturoptimum25 bis 45 °C30 bis 37 °C, auch kälter tolerant
ÜbertragungAerosol, EinatmenKontakt, Wunden, Aerosol
Pflichtprüfung TrinkwVja, § 31nein, nur anlassbezogen
AnforderungMaßnahmenwert 100 KBE/100 mlnicht nachweisbar, unter 1 KBE/100 ml
HauptrisikogruppeÄltere, Vorerkrankte, RaucherImmunsupprimierte, Wunden, Katheter

Angaben nach Trinkwasserverordnung (§ 31 TrinkwV), Umweltbundesamt (UBA) und den KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Eigene Darstellung.

Wie Pseudomonas nachgewiesen wird

Der Nachweis erfolgt kulturell aus einer 100-ml-Wasserprobe nach DIN EN ISO 16266. Weil Pseudomonas nicht Teil der jährlichen Legionellenprüfung ist, muss die Probenahme gezielt beauftragt werden, in der Regel bei einem Verdacht, nach einer Häufung von Infektionen oder als Teil eines Hygieneplans. Beprobt werden vor allem die endständigen Entnahmestellen in Risikobereichen, weil genau dort der Keim sitzt.

Warum er in Kliniken besonders kritisch ist

Pseudomonas gehört zu den häufigsten Erregern nosokomialer Infektionen. Bei Patienten mit offenen Wunden, Kathetern oder künstlicher Beatmung genügen bereits geringe Keimzahlen. Dazu kommt: Viele Stämme sind gegen mehrere Antibiotika resistent, was die Behandlung deutlich schwieriger macht.

Was gegen die Besiedlung hilft

Regelmäßiger Wasseraustausch verhindert, dass Restwasser in endständigen Bauteilen tagelang steht, denn stehendes Restwasser begünstigt die Besiedlung. Ergänzend gehören Duschköpfe und Perlatoren in Risikobereichen in einen festen Wechsel- und Reinigungsturnus.

In Hochrisikobereichen wie Transplantations- oder Intensivstationen sitzen zusätzlich endständige Sterilfilter am Austritt und halten den Keim direkt dort zurück. Eine thermische Desinfektion der Verteilung allein reicht dagegen oft nicht, weil sie die endständigen Bauteile nicht ausreichend erreicht.

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Häufige Fragen

Ist Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasserverordnung geregelt?

Pseudomonas aeruginosa ist kein Pflichtparameter der regelmäßigen Untersuchung und steht nicht in der Liste der Indikatorparameter der Anlage 3 TrinkwV. Die Untersuchung erfolgt anlassbezogen, in medizinischen Einrichtungen auf Grundlage der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der KRINKO-Empfehlungen.

Reicht Erhitzen gegen Pseudomonas?

Nur begrenzt. Der Keim sitzt in endständigen Bauteilen wie Perlatoren und Duschköpfen, die eine thermische Desinfektion der Verteilung oft nicht ausreichend erreicht. Das Verfahren beschreiben wir ausführlich bei den Legionellen und der thermischen Desinfektion; gegen Pseudomonas bleiben Reinigung und Wechsel der Bauteile notwendig.

Wie oft sollten Duschköpfe und Perlatoren getauscht werden?

Einen gesetzlich festen Turnus gibt es nicht. In Risikobereichen legt der Hygieneplan die Reinigungs- und Wechselintervalle fest, abgestimmt mit der Krankenhaushygiene. Wichtig ist zusätzlich, dass die Bauteile nicht tagelang ungenutzt mit Restwasser stehen, da Stagnation die Besiedlung begünstigt.

Welcher Grenzwert gilt für Pseudomonas aeruginosa?

Nach der Empfehlung der Trinkwasserkommission am Umweltbundesamt soll Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser nicht nachweisbar sein, also unter 1 KBE pro 100 ml. Anders als beim Legionellen-Maßnahmenwert gibt es hier keine Toleranzstufe. Der kulturelle Nachweis erfolgt nach DIN EN ISO 16266.

Muss in Wohngebäuden auf Pseudomonas geprüft werden?

In normalen Wohngebäuden ist keine routinemäßige Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa vorgesehen. Die anlassbezogene Beprobung betrifft vor allem sensible Bereiche wie Kliniken und Pflegeheime. Umfang und Ablauf einer Probenahme erklären wir bei den Grundlagen der Legionellenprüfung.