Hygienespülung im Trinkwasser: wie lange & wie oft?

Bei der Hygienespülung im Trinkwasser muss der vollständige Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden erfolgen. Gespült wird bis zur Temperaturkonstanz, also bis das stagnierende Wasser vollständig ausgetauscht ist. Je nach Leitungsvolumen dauert das zwischen etwa 30 Sekunden und mehreren Minuten pro Entnahmestelle.

Auf einen Blick

  • Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden je Entnahmestelle (VDI/DVGW 6023, bestimmungsgemäßer Betrieb)
  • Spülen bis zur Temperaturkonstanz, Entnahmestelle voll geöffnet
  • Kalt- und Warmwasser getrennt austauschen
  • Über 7 Tage Stagnation: vollständiger Wasseraustausch nach DVGW W 557
  • Betriebspflicht mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 13 TrinkwV 2023)
Wasser strömt aus einer Dusche, Sinnbild für den regelmäßigen Wasseraustausch, automatische Hygienespülung
Regelmäßiger Wasseraustausch hält die Anlage im bestimmungsgemäßen Betrieb und verhindert Stagnation.

Wie oft ist eine Hygienespülung nötig?

Die VDI/DVGW 6023 wertet einen fehlenden Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden als Betriebsunterbrechung. Das Intervall gilt pro Entnahmestelle, nicht pro Gebäude: eine Dusche, die seit vier Tagen nicht genutzt wurde, ist fällig, auch wenn das Haus gut ausgelastet ist.

Wie lange muss gespült werden?

Welche Maßnahme fällig ist, hängt davon ab, wie lange das Wasser gestanden hat. Die folgende Einstufung fasst zusammen, was ab welcher Stagnationsdauer zu tun ist:

Einstufung nach VDI/DVGW 6023 und DVGW-Arbeitsblatt W 557 (A). Eigene Darstellung.

Temperaturkonstanz bedeutet, dass das Wasser an der Entnahmestelle dieselbe Temperatur erreicht hat wie das frische Wasser in der Zuleitung. Kalt- und Warmwasser sind getrennt zu betrachten: kalt bis es dauerhaft kalt bleibt, warm bis es heiß ankommt.

Warum die Entnahmestelle voll geöffnet sein muss

Die VDI 6023 Blatt 1 verlangt bei Stagnationsspülungen eine turbulente Strömung. Ein halb geöffneter Hahn tauscht zwar das Wasser aus, löst aber den Biofilm nicht an. In weitläufigen Anlagen müssen für die Verteilleitungen mehrere Entnahmestellen gleichzeitig laufen.

In welcher Reihenfolge wird gespült?

Gespült wird grundsätzlich von der Zuleitung nach außen zur entferntesten Entnahmestelle, damit frisches Wasser das gesamte Netz durchläuft. Kalt- und Warmwasser werden getrennt behandelt. Bei mehreren Strängen beginnt man an der Stelle, die dem Hausanschluss am nächsten liegt, und arbeitet sich zu den peripheren Entnahmestellen vor.

Entscheidend ist, dass wirklich jede Entnahmestelle erreicht wird. Eine einzige vergessene Dusche genügt, um einen stagnierenden Bereich zu hinterlassen, in dem sich Legionellen ungestört vermehren. Genau diese lückenlose Abdeckung ist der Grund, warum die Dokumentation je Entnahmestelle so wichtig ist.

Warum manuelles Spülen in der Praxis scheitert

Ohne Messung ist das Ende der Spülung nicht erkennbar, also wird aufgerundet, jeden Tag, an jeder Dusche. Dazu kommt die Frage davor: Welche Entnahmestelle ist überhaupt fällig? Wann zuletzt geduscht wurde, steht in keinem Belegungssystem.

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Das Intervall gilt für jede Einrichtung gleich; der Aufwand unterscheidet sich nach Betriebsart.

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Häufige Fragen

Muss jede Hygienespülung dokumentiert werden?

Der Betreiber muss den regelmäßigen Wasseraustausch nachweisen können. Deshalb wird jede Spülung je Entnahmestelle mit Datum festgehalten, denn ohne diese Aufzeichnung ist der Nachweis bei einer Kontrolle nicht zu führen.

Was gilt nach längerem Leerstand oder Urlaub?

Nach einer Betriebsunterbrechung richtet sich die Maßnahme nach der Dauer der Stagnation. Bis etwa 7 Tage genügt Spülen bis zur Temperaturkonstanz, bei längerem Stillstand ist ein vollständiger Wasseraustausch nach DVGW W 557 vorgesehen. Nach mehr als vier Wochen kommen weitere Maßnahmen hinzu.

Zählt die normale Nutzung einer Dusche schon als Spülung?

Ja. Wird eine Entnahmestelle mindestens alle 72 Stunden benutzt, gilt der Wasseraustausch als bestimmungsgemäß erfüllt und eine zusätzliche Spülung entfällt. Bleibt die Nutzung aus, begünstigt die Stagnation das Wachstum von Legionellen.

Wer haftet, wenn nicht regelmäßig gespült wird?

Verantwortlich ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation, der sie mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben muss (§ 13 TrinkwV 2023). Werden Wasseraustausch und Spülung vernachlässigt, trägt er die Folgen, etwa wenn die Legionellenprüfung eine Überschreitung ergibt.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Hygienespülung?

Die Trinkwasserverordnung nennt die Hygienespülung nicht ausdrücklich, verlangt aber den Betrieb mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 13 TrinkwV 2023). Der dort maßgebliche Wasseraustausch alle 72 Stunden nach VDI/DVGW 6023 macht die regelmäßige Spülung faktisch verbindlich, sobald die normale Nutzung ihn nicht sicherstellt.