Trinkwasserverordnung im Hotelbetrieb: Was Sie wissen müssen
Wer ein Hotel betreibt, trägt die Verantwortung für das Trinkwasser im Haus, und das ist keine Frage des guten Willens, sondern des Gesetzes. Die Trinkwasserverordnung schreibt konkrete Pflichten vor, und wer sie nicht erfüllt, haftet persönlich. Bei einer unangekündigten Inspektion zählt nicht die Absicht, sondern das Protokoll.
Auf einen Blick
Die vier Zahlen, auf die es ankommt
Wer haftet für das Trinkwasser im Hotel?
Der Betreiber haftet für die Trinkwasserqualität ab der Übergabestelle (dem Übergabepunkt des Wasserversorgers), und zwar persönlich, wenn die Anlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben wird. Das schließt nicht nur die Legionellenuntersuchung ein, sondern auch den laufenden Betrieb: Wasser, das länger als 72 Stunden an einer Entnahmestelle steht, kann die hygienische Qualität verlieren, und das ist ein vermeidbares Risiko. Die Verantwortung endet nicht mit der Installation, sie beginnt dort.
Für Hotels gilt die jährliche Untersuchungspflicht. Sie greift, sobald vier Bedingungen zusammentreffen: eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung; Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird; die Abgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit; und dass sich die Anlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
Was verlangt die TrinkwV konkret?
Die Untersuchung erfolgt systemisch: an der Stelle, an der die Warmwasserleitung vom Wassererwärmer abzweigt, an der Zirkulationsleitung und an den entferntesten Entnahmestellen. Die Proben nimmt eine zugelassene Untersuchungsstelle. Wird der Maßnahmenwert erreicht, meldet die Untersuchungsstelle das unverzüglich selbst ans Gesundheitsamt; der Betreiber erfährt vom Befund unter Umständen zeitgleich mit der Behörde. Routinebefunde gehen an den Betreiber, der sie mindestens zehn Jahre aufbewahrt (§ 44 TrinkwV).
Der Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser. Das ist kein Grenzwert im Sinne einer akuten Gesundheitsgefahr, aber ein klares Signal: Die Anlage begünstigt das Legionellenwachstum, und der Betreiber muss handeln. Unverzüglich.
Was der Befund für den Hotelbetrieb bedeutet
Sobald der Maßnahmenwert erreicht ist, läuft die Uhr. Der Betreiber muss die Ursachen klären, Sofortmaßnahmen ergreifen und diese dem Gesundheitsamt melden. Filter an den Duschen können das Risiko für die Gäste verringern, solange die Sanierung läuft, aber sie ersetzen die Ursachenbeseitigung nicht. Die vollständige Reihenfolge steht unter Was tun bei Legionellen: die Reihenfolge nach dem Befund.
Maßnahmenwert & § 51 TrinkwV
Ab 100 KBE/100 ml läuft die Uhr
Was bedeutet das praktisch?
Ein 50-Zimmer-Hotel hat mindestens 50 Duschen. In der Hochsaison bei 70 % Belegung sind durchschnittlich 15 Zimmer leer, in der Nebensaison oder bei einem Flügel, der im Winter geschlossen bleibt, schnell 30. Jede dieser Duschen muss gespült werden, weil sonst das Wasser steht.
Aus dem PMS lässt sich ablesen, welche Zimmer leer standen, das Wissen ist also der einfache Teil. Das Spülen nicht. Jede Entnahmestelle muss von Hand geöffnet und lange genug laufen gelassen werden, damit sich das Wasser austauscht, und genau daran scheitert es im laufenden Betrieb: Es kostet Zeit, die meisten sind sich unsicher, wie lange eine Entnahmestelle wirklich laufen muss, und wenn es hektisch wird, fällt der Schritt still unter den Tisch.
So hängt eine Aufgabe, die die Gäste schützt, am Ende davon ab, ob jemand daran denkt. Genau diese Abhängigkeit nimmt Aqvior an der Dusche heraus: Jede Dusche wird planmäßig gespült und jeder Spülvorgang protokolliert, sodass niemand mehr daran denken muss. Waschbecken, WCs und Küchenarmaturen behalten ihre eigene Routine.
Legionellen & Temperatur
Wo das stehende Wasser zum Risiko wird
Die zweite Herausforderung ist die Dokumentation. Das Gesundheitsamt verlangt einen Nachweis, dass die Spülung tatsächlich stattgefunden hat. Ein Zettel, auf dem jemand ein Kreuz macht, ist bei einer Kontrolle nichts wert, wenn er nicht vollständig ist. Inspektoren kommen unangekündigt, und dann zählt, was nachweisbar ist.
Wie lässt sich das lösen?
Technisch gibt es drei Wege. Die manuelle Spülung nach Spülplan kostet Zeit und Personal. Zentrale Spülstationen spülen automatisch, aber nur an den Steigsträngen, nicht an der Dusche, wo das Wasser steht und das Risiko am größten ist.
Der dritte Weg ist die automatische Hygienespülung direkt an der Dusche, und genau hier setzt Aqvior an. Die Aufputz-Duscharmatur von Aqvior mit integrierter Hygienespülung erkennt, wann 72 Stunden seit der letzten Nutzung vergangen sind, und spült dann automatisch, direkt an der Dusche, wo das Wasser steht und das Risiko am größten ist. Das System ist selbstversorgend und braucht keinen Stromanschluss. Jede Spülung wird automatisch dokumentiert und kann als Compliance-Report heruntergeladen werden. Aqvior wird ohne Wände zu öffnen, in unter einer Stunde pro Dusche nachgerüstet, was es besonders für den laufenden Hotelbetrieb geeignet macht.
Häufige Fragen
Ab welchem Wert muss das Gesundheitsamt informiert werden?
Bei 100 KBE/100 ml ist der technische Maßnahmenwert erreicht. Der Betreiber muss das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, die Ursache untersuchen lassen und eine Risikoabschätzung erstellen. Die Anzeige entfällt nur, wenn Ihnen ein Nachweis darüber vorliegt, dass die zugelassene Untersuchungsstelle sie bereits erstattet hat (§ 51 Absatz 1 Nummer 1 TrinkwV). Der Wert löst die Pflichten bereits aus, sobald er erreicht ist, nicht erst wenn er überschritten wird.
Wie hoch kann das Bußgeld bei einem Verstoß ausfallen?
Bis zu 25.000 Euro je Verstoß. Die Bußgeldvorschrift steht nicht in der Verordnung selbst: § 72 TrinkwV verweist auf § 73 IfSG, der den Rahmen setzt. Wie hoch es im Einzelfall ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde nach Schwere und Dauer.
Wo werden die Proben im Hotel genommen?
Die Untersuchung ist systemisch und nicht stichprobenartig: am Abgang des Warmwassers vom Erwärmer, in der Zirkulationsleitung und an den am weitesten entfernten Entnahmestellen. So lässt sich unterscheiden, ob ein Befund die ganze Anlage betrifft oder nur einen einzelnen Strang.
Ersetzt eine automatische Spülung die Legionellenuntersuchung?
Nein. Die jährliche Untersuchung bleibt Pflicht, unabhängig davon, wie zuverlässig gespült wird. Eine Spülung hält das Wasser in Bewegung und beugt damit vor, sie ist aber kein Nachweis über die Wasserqualität. Beides gehört zusammen, und das eine ersetzt das andere nicht.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (2023): Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
- Bundesministerium für Gesundheit (2023): TrinkwV – § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
- Bundesministerium für Gesundheit (2023): TrinkwV – § 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.
- Bundesministerium der Justiz: Infektionsschutzgesetz (IfSG) – § 73 Bußgeldvorschriften (Bußgeld: § 72 TrinkwV i. V. m. § 73 Abs. 1a Nr. 24, Abs. 2 IfSG)
- Umweltbundesamt (2025): Empfehlung des Umweltbundesamtes: Durchführung einer Risikoabschätzung in Bezug auf Legionella spec. gemäß § 51 Trinkwasserverordnung, Stand 13. Oktober 2025 (ersetzt die Empfehlung zur Gefährdungsanalyse vom 14. Dezember 2012)
- VDI (2023): VDI 6023 Blatt 1 (2023-09) – Hygiene in Trinkwasser-Installationen
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Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, technische oder gesundheitliche Beratung im Einzelfall. Angaben zu Legionellen und damit verbundenen Gesundheitsrisiken sind allgemeiner Natur und stellen weder eine medizinische Beratung noch eine Bewertung einer konkreten Trinkwasseranlage dar. Für die Umsetzung in Ihrem Betrieb sollten Sie die konkrete Situation mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. Dieser Artikel enthält Links zu Produkten von Aqvior.